Müllablagerungen
Diese Meldung wurde am 05.08.2024 via api erstellt.
Die Meldung konnte leider nicht bearbeitet werden.
Guten Tag Herr Isenmenger,
nach Prüfung unserer Mitarbeiter und des zuständigen Disponenten hat es sich herausgestellt, dass es
sich bei den angegebenen Flächen nicht um öffentlichen Grund, sondern um Anliegerverpflichtung handelt.
Die Verantwortung für das Gebiet müsste bei der UWS liegen.
Wir bedauern Ihnen keine erfreulichere Antwort liefern zu können.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Ihre EBU
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